Neueröffnung

Sollte für Ihr Kind ein Antrag auf Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII anerkannt werden, ist eine Zusammenarbeit mit den Jugendämtern des Rhein-Pfalz-Kreises und der Stadt Ludwigshafen möglich.

Für Selbstzahler biete ich einen Neueröffnungsrabatt an, den ich Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch vorstelle.


Ein erster Beratungstermin ist natürlich kostenlos.